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Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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Der externe EU-Vertreter nach Digital Services Act (DSA)

Um Ihre Online-Dienste in der EU rechtskonform zu betreiben – auch ohne eigene Niederlassung

Der Digital Services Act (DSA) – Verordnung (EU) 2022/2065 – schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Online-Vermittlungsdienste in der EU. Ziel ist ein sichereres, transparenteres Online-Umfeld und faire Wettbewerbsbedingungen für Plattformen, Anbieter und Nutzer.

Erfasst werden insbesondere «intermediary services», also z. B.:

  • «Mere Conduit»-Dienste (reine Durchleitung, z. B. Internetzugangsanbieter),
  • Caching-Dienste (Zwischenspeicherung),
  • Hosting-Dienste, einschliesslich
    • Web- und Cloud-Hosting,
    • Online-Plattformen wie Marktplätze, App Stores, App-Plattformen, Social Media-Dienste oder Sharing-Plattformen,
    • Online-Suchmaschinen.

Für Unternehmen ohne Sitz in der EU, die solche Dienste in der EU anbieten und damit in den Anwendungsbereich des DSA fallen, gilt zusätzlich:

  • Das Unternehmen ist nicht in der EU etabliert,
  • bietet aber intermediäre Online-Dienste für Nutzer in der EU an, und
  • fällt mit diesen Diensten in den sachlichen Anwendungsbereich des DSA.

In diesen Fällen müssen solche Anbieter gemäss Art. 13 DSA einen rechtlichen Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat benennen, in dem der Dienst angeboten wird. Dieser Vertreter ist offizielle Anlaufstelle für nationale Behörden, die Europäische Kommission und das European Board for Digital Services und unterstützt bei der Durchsetzung der Pflichten nach dem DSA.

Unsere Rolle als Ihr externer EU-Vertreter nach DSA

Unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Informationssicherheit, Plattformregulierung und Digital Compliance übernehmen für Sie die Funktion des externen EU-Vertreters nach DSA. Wir sorgen dafür, dass Anforderungen und Anfragen aus der EU koordiniert, fristgerecht und in Ihrem Interesse bearbeitet werden.

Wir bieten Ihnen unter anderem:

  • Funktion als offizielle Kontaktstelle in der EU für zuständige Behörden, Digital Services Coordinators, die Europäische Kommission und das European Board for Digital Services mittels unserer Tochtergesellschaft Swiss Infosec (Deutschland) GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland.
  • Entgegennahme, Koordination und Weiterleitung von behördlichen Anordnungen, Auskunftsersuchen und sonstigen Mitteilungen nach DSA, z. B.
    • Anordnungen zur Entfernung oder Sperrung von illegalen Inhalten (Art. 9 DSA),
    • Anordnungen zur Herausgabe von Informationen (Art. 10 DSA).
  • Unterstützung bei der Organisation und Einhaltung von Fristen im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren und Prüfungen.
  • Pragmatische Handlungsempfehlungen zur Umsetzung zentraler DSA-Pflichten, etwa zu
    • Informationspflichten gegenüber Nutzern und Behörden (Art. 11–15 DSA),
    • Notice-and-Action-Mechanismen und Umgang mit Meldungen über rechtswidrige Inhalte (Art. 16–18 DSA),
    • zusätzlichen Pflichten für Online-Plattformen und, falls relevant, sehr grosse Online-Plattformen (VLOPs) bzw. sehr grosse Suchmaschinen (VLOSE).
  • Unterstützung bei der Abstimmung des DSA mit bestehenden Compliance-Frameworks (z. B. GDPR/DSGVO, eCommerce-Regeln, NIS-2, ISO 27001).
  • Eine verlässliche Ansprechperson, die Ihr Geschäftsmodell, Ihre Plattformarchitektur und Ihre Risikolage kennt und regulatorische Anforderungen in verständliche, umsetzbare Massnahmen übersetzt.

So behalten Sie den Fokus auf Ihr Produkt- und Plattformgeschäft im EU-Markt. Wir kümmern uns um die operative Umsetzung der Vertreterrolle und die professionelle Kommunikation mit den Behörden.

Warum Swiss Infosec als DSA-Vertreter in der EU?

  • Kombinierte Expertise in Plattformregulierung, Datenschutz und Informationssicherheit mit besonderem Fokus auf europäische Digitalgesetze wie DSA, GDPR, NIS-2, Data Act.
  • Praxisnahe, risikoorientierte Beratung statt rein formaler Checklisten-Compliance.
  • Tiefes Verständnis für Online-Plattformen, Marktplätze, App Stores, Social Media-Dienste, Cloud- und Hosting-Anbieter, die typischerweise vom DSA erfasst sind.
  • Strukturierte Vorgehensmodelle zur Umsetzung der DSA-Pflichten in Governance-, Produkt- und Supportprozesse (z. B. Meldewege, Takedown-Prozesse, Transparenzberichte).
  • Klare Zuständigkeiten und kurze Wege – von der Erstabklärung über die laufende Vertreterfunktion bis zur Begleitung in Prüf- und Durchsetzungsverfahren.

Unser Ziel: DSA-Compliance so gestalten, dass Sie rechtssicher sind, ohne Ihr Wachstum im EU-Online-Markt auszubremsen.

Nächste Schritte

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Gemeinsam klären wir:

  • Ob und in welcher Rolle Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich des DSA fällt (z. B. als Hosting Provider, Online-Plattform, Marktplatz, Social Media-Dienst oder Suchmaschine), und
  • wie wir die Rolle des EU-DSA-Vertreters effizient in Ihre bestehenden Governance-, Legal-, Produkt- und Supportprozesse integrieren können.

Lassen Sie die Rolle des EU-Vertreters nach Digital Services Act unsere Sorge sein, damit Sie Ihre Online-Dienste im EU-Markt sicher, transparent und rechtskonform anbieten können.d Dienste im EU-Markt fair, sicher und rechtskonform bereitstellen können.

Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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