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Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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Der externe Vertreter nach UK GDPR

Für die datenschutzkonforme Bearbeitung des britischen Marktes – auch ohne UK-Niederlassung

Nach Artikel 27 UK GDPR müssen bestimmte Unternehmen mit Sitz ausserhalb des Vereinigten Königreichs einen offiziellen Vertreter im Vereinigten Königreich benennen, wenn sie gleichwohl der UK GDPR unterliegen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn sie:

  • Waren oder Dienstleistungen für Personen im Vereinigten Königreich anbieten, unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich sind; oder
  • das Verhalten von Personen im Vereinigten Königreich beobachten, z. B. durch Online-Tracking, Profiling oder andere Analyse-Tools;
  • und selbst keine Niederlassung im Vereinigten Königreich haben.

Der UK-Vertreter wird von Gesetzes wegen als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde (ICO) sowie für betroffene Personen benannt und kann von diesen „anstelle oder zusätzlich“ zum Unternehmen kontaktiert werden, insbesondere in allen Fragen rund um die Datenbearbeitung und die Einhaltung der UK GDPR.

Unsere Rolle als Ihr externer Vertreter nach UK GDPR

Unsere Niederlassung in London übernimmt für Sie die Funktion des externen Vertreters nach Art. 27 UK GDPR. Unsere Datenschutzspezialisten und -spezialistinnen stellen sicher, dass Anfragen aus dem Vereinigten Königreich professionell, fristgerecht und in Ihrem Interesse bearbeitet werden.

Wir bieten Ihnen unter anderem:

  • Funktion als offizielle Kontaktstelle im Vereinigten Königreich für das Information Commissioner’s Office (ICO) und betroffene Personen
  • Entgegennahme, Koordination und Beantwortung von Auskunftsbegehren, Betroffenenrechten und Anfragen der Aufsichtsbehörde
  • Unterstützung bei der Dokumentation Ihrer Datenbearbeitungen und der Bereitstellung relevanter Unterlagen (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutzhinweise, TOMs usw.) für den ICO
  • Pragmatische Handlungsempfehlungen auf Basis datenschutzrechtlicher Best Practice – abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Risikolage
  • Begleitung bei der Umsetzung von UK-GDPR-Anforderungen in Prozessen, Verträgen und Systemen
  • Eine verlässliche Ansprechperson, die Ihr Unternehmen kennt und bei Bedarf die Brücke zwischen Fachbereichen, Management und Behörde schlägt

So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft im britischen Markt konzentrieren. Wir kümmern uns um die datenschutzkonforme Vertretung und Kommunikation im Rahmen der UK GDPR.

Warum die Swiss Infosec-Gruppe als UK-Vertreter?

  • Spezialisierte Datenschutzexpertise mit langjähriger Erfahrung mit EU GDPR, UK GDPR und Schweizer Datenschutzrecht
  • Praxisnahe, risikoorientierte Beratung statt theoretischer Vorgaben – mit Fokus auf geschäftstaugliche Lösungen
  • Erfahrung mit internationalen Unternehmen ohne UK-Niederlassung, einschliesslich SaaS-Anbietern, E-Commerce, Industrie, Finanz- und Dienstleistungsunternehmen
  • Verständnis für das Zusammenspiel von UK GDPR, EU GDPR und DSG, insbesondere bei grenzüberschreitenden Datenflüssen
  • Klare Zuständigkeiten und kurze Wege bei Rückfragen, Audits oder Vorfällen

Unser Ziel: UK GDPR-Compliance so gestalten, dass Sie rechtssicher sind, ohne Ihr Business unnötig zu bremsen.

Nächste Schritte

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir klären gemeinsam:

  • Ob Ihr Unternehmen unter die territoriale Anwendung der UK GDPR fällt (Art. 3 UK GDPR), und
  • wie wir die Rolle des UK-Vertreters effizient in Ihre bestehenden Datenschutz- und Compliance-Strukturen integrieren können.

Lassen Sie die UK-Vertretung nach UK GDPR unsere Sorge sein, damit Sie den britischen Markt sicher, vertrauenswürdig und datenschutzkonform bearbeiten können.

Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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