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Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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Der externe EU-Vertreter nach NIS-2

Zur Erfüllung Ihrer Cybersecurity-Pflichten in der EU – auch ohne eigene Niederlassung

Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 verpflichtet bestimmte Unternehmen mit kritischen oder wichtigen digitalen Diensten zu umfassenden Massnahmen im Bereich Cybersecurity und Incident-Management. Für Unternehmen ohne Sitz in der EU, die dennoch in der EU-Dienstleistungen erbringen und unter den Anwendungsbereich der NIS-2 fallen, gilt zusätzlich:

  • Das Unternehmen ist nicht in der EU etabliert,
  • bietet jedoch Dienste innerhalb der EU an, und
  • gehört zu den von NIS-2 erfassten Kategorien (z. B. Cloud Computing-Anbieter, DNS-Service-Provider, Datenzentrumsdienstleister, Managed Service Provider, Managed Security Service Provider, Online-Marktplätze, Suchmaschinen oder Social Media-Plattformen).

In diesen Fällen muss gemäss Art. 26 Abs. 3 NIS-2 ein Vertreter in einem EU-Mitgliedstaat benannt werden, in dem die Dienstleistungen erbracht werden. Dieser Vertreter ist offizielle Anlaufstelle für die zuständigen Behörden und CSIRTs und wird zum zentralen Kommunikations- und Durchsetzungskanal für NIS-2-Belange.

Unsere Rolle als Ihr externer EU-Vertreter nach NIS-2

Unsere Cybersecurity- und Compliance-Spezialistinnen und -Spezialisten übernehmen für Sie die Funktion des externen EU-Vertreters nach NIS-2 und stellen sicher, dass Anfragen und Anforderungen aus der EU koordiniert, fristgerecht und in Ihrem Sinne behandelt werden.

Wir bieten Ihnen unter anderem:

  • Funktion als offizielle Kontaktstelle in der EU für zuständige Aufsichtsbehörden und CSIRTs gemäss NIS-2 mittels unserer Tochterfirma, der Swiss Infosec (Deutschland) GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland
  • Entgegennahme, Koordination und Weiterleitung von behördlichen Schreiben, Anordnungen und Informationsersuchen
  • Unterstützung bei der Organisation und Einhaltung von Meldefristen für erhebliche Sicherheitsvorfälle
  • Pragmatische Handlungsempfehlungen zu NIS-2-Pflichten (Risikomanagement, technische und organisatorische Massnahmen, Reporting-Prozesse) auf Basis bewährter Best Practices
  • Unterstützung bei der Abstimmung von NIS-2-Anforderungen mit bestehenden Informationssicherheitsmanagementsystemen (z. B. ISO 27001)
  • Eine verlässliche Ansprechperson, die Ihr Geschäftsmodell und Ihre digitale Servicelandschaft kennt und Ihre Sprache spricht

So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und Ihr Wachstum im EU-Markt konzentrieren. Wir kümmern uns um die operative Umsetzung der Vertreterrolle und die laufende Kommunikation mit den Behörden.

Warum Swiss Infosec als NIS-2-Vertreter in der EU?

  • Kombinierte Expertise in Cybersecurity und Regulierung: Langjährige Erfahrung in Informationssicherheit, Datenschutz und regulatorischen Anforderungen in der EU
  • Praxisnahe, risikoorientierte Beratung statt rein formaler Compliance-Checklisten
  • Verständnis für Cloud Services, Managed Services, Plattform- und Online-Geschäftsmodelle, die typischerweise von NIS-2 betroffen sind
  • Klare Zuständigkeiten und kurze Wege bei Vorfällen, Prüfungen oder Rückfragen von Behörden

Unser Ziel: NIS-2-Compliance so gestalten, dass Sie rechtssicher sind, ohne Ihr Business unnötig zu bremsen.

Nächste Schritte

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir klären gemeinsam:

  • Ob Ihr Unternehmen unter den Anwendungsbereich der NIS-2 fällt, und
  • wie wir die Rolle des NIS-2-Vertreters effizient in Ihre bestehenden Prozesse integrieren können.

Lassen Sie die Rolle des EU-Vertreters nach NIS-2 unsere Sorge sein, damit Sie Ihre digitalen Dienste im EU-Markt sicher, rechtssicher und zukunftsfähig erbringen können.n.

Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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