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Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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Der externe Vertreter nach DSGVO

Für die datenschutzkonforme Bearbeitung der EU-/EWR-Märkte – auch ohne eigene Niederlassung in der EU/im EWR

Nach Artikel 27 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen mit Sitz ausserhalb eines EU-/EWR-Staates einen offiziellen Vertreter in der EU bzw. im EWR benennen, wenn sie gleichwohl der DSGVO unterliegen.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Unternehmen:

  • Waren oder Dienstleistungen für Personen in EU-/EWR-Staaten anbietet, unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich; oder
  • das Verhalten von Personen in EU-/EWR-Staaten beobachtet, z. B. mittels Online-Tracking, Profiling oder anderen Analyse-Tools;
  • und keine eigene Niederlassung in der EU/im EWR hat.

Der EU-Vertreter wird von Gesetzes wegen als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen benannt. Er muss befugt sein, in Bezug auf sämtliche DSGVO-Pflichten des Unternehmens angesprochen zu werden.

Unsere Rolle als Ihr externer EU-Vertreter nach DSGVO

Unsere Tochtergesellschaft, die Swiss Infosec (Deutschland) GmbH mit Sitz in Berlin, Deutschland, übernimmt für Sie die Funktion des externen Vertreters nach Art. 27 DSGVO. Unsere Datenschutzspezialisten und -spezialistinnen stellen sicher, dass Anfragen aus der EU professionell, fristgerecht und in Ihrem Interesse bearbeitet werden.

Wir bieten Ihnen unter anderem:

  • Funktion als offizielle Kontaktstelle in der EU/ im EWR für Datenschutzaufsichtsbehörden und betroffene Personen
  • Entgegennahme, Koordination und Beantwortung von Auskunftsbegehren und weiteren Betroffenenanfragen (Rechte auf Auskunft, Löschung, Widerspruch usw.)
  • Koordination der Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden, z. B. bei Beschwerden, Prüfungen oder Anfragen zur Datenbearbeitung
  • Unterstützung bei der Bereitstellung und Aktualisierung der erforderlichen Unterlagen, insbesondere Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und, sofern erforderlich, weiterer Nachweise zur DSGVO-Compliance
  • Pragmatische Handlungsempfehlungen basierend auf datenschutzrechtlicher Best Practice – abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell und Ihre Risikolage
  • Eine verlässliche Ansprechperson, die Ihr Unternehmen und Ihre Datenflüsse kennt und bei Bedarf die Brücke zwischen Fachbereichen, Management und Behörden schlägt

So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft im EU-/EWR-Markt konzentrieren. Wir kümmern uns um die datenschutzkonforme Vertretung und die professionelle Kommunikation im Rahmen der DSGVO.

Warum die Swiss Infosec AG als EU-Vertreter nach DSGVO?

  • Spezialisierte Datenschutzexpertise mit langjähriger Erfahrung zu DSGVO, UK GDPR und Schweizer Datenschutzrecht
  • Praxisnahe, risikoorientierte Beratung statt rein theoretischer Vorgaben, mit Fokus auf geschäftstaugliche, umsetzbare Lösungen
  • Erfahrung mit internationalen Unternehmen ohne EU-Niederlassung, u. a. SaaS-Anbieter, E-Commerce, Industrie, Finanz- und Dienstleistungsunternehmen
  • Verständnis für das Zusammenspiel von DSGVO, DSG und UK GDPR, insbesondere bei grenzüberschreitenden Datenflüssen
  • Klare Zuständigkeiten und kurze Wege bei Rückfragen, Audits oder Vorfällen – ein zentraler Ansprechpartner für alle Themen rund um Art. 27 DSGVO

Unser Ziel: DSGVO-Compliance so gestalten, dass Sie rechtssicher sind – ohne Ihr Business unnötig zu bremsen.

Nächste Schritte

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot. Wir klären gemeinsam:

  • Ob Ihr Unternehmen unter die territoriale Anwendung der DSGVO (Art. 3 DSGVO) fällt und damit zur Bestellung eines EU-Vertreters verpflichtet ist und
  • wie wir die Rolle des EU-Vertreters nach Art. 27 DSGVO effizient in Ihre bestehenden Datenschutz- und Compliance-Strukturen integrieren können.

Lassen Sie die EU-Vertretung nach DSGVO unsere Sorge sein, damit Sie EU-/EWR-Märkte sicher, vertrauenswürdig und datenschutzkonform bearbeiten können.

Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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