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Social Engineering-Test: Effektive Sicherheitsüberprüfung mit der Swiss Infosec AG

10/2024 – Fachartikel Swiss Infosec AG

Einleitung: Die wachsende Bedrohung durch Social Engineering

Social Engineering hat sich zu einer der grössten Bedrohungen im Bereich der Informationssicherheit entwickelt. Während Unternehmen zunehmend in technische Schutzmassnahmen wie Firewalls, Verschlüsselung und Authentifizierungssysteme investieren, wird oft übersehen, dass menschliche Schwachstellen weiterhin eine erhebliche Gefahr darstellen. Angreifer nutzen psychologische Manipulationstechniken, um Mitarbeitende dazu zu bringen, sicherheitsrelevante Informationen preiszugeben oder ihnen unbewusst Zugang zu gewähren.

Ein besonders effektiver Ansatz, um diese Risiken zu bewerten und zu minimieren, ist eine Überprüfung durch simuliertes Social Engineering. Dieser Service, angeboten von der Swiss Infosec AG, simuliert reale Angriffsversuche direkt in den Geschäftsräumen eines Unternehmens, um Schwachstellen in der physischen und organisatorischen Sicherheit aufzudecken.

Was ist ein Social Engineering-Test?

Ein Social Engineering-Test ist eine spezialisierte Form des Penetrationstests, bei der unsere Experten in realen Umgebungen Angriffe simulieren. Ziel ist es, zu überprüfen, wie anfällig Mitarbeitende, Prozesse und physische Sicherheitsmassnahmen gegenüber Manipulationsversuchen sind. Dabei nutzen unsere Experten verschiedene Taktiken, um Zugang zu vertraulichen Informationen oder geschützten Bereichen zu erhalten, ohne technische Mittel einzusetzen.

Die Angriffe können unter anderem folgende Szenarien umfassen:

  • Tailgating: Der/Die Angreifende folgt einem Mitarbeitenden durch eine gesicherte Tür, ohne selbst Zugang zu haben.
  • Pretexting: Der/Die Angreifende gibt sich als Lieferant/in, Techniker/in oder andere vertrauenswürdige Person aus, um in das Gebäude zu gelangen.
  • Baiting: Manipulierte Geräte, wie USB-Sticks, werden gezielt in der Nähe von Mitarbeitenden platziert, um sie zum Gebrauch zu verleiten.
  • Impersonation: Unsere Experten versuchen, durch Täuschung sensible Informationen von Mitarbeitenden zu erlangen.

Diese realitätsnahen Tests decken oft überraschende Schwachstellen auf, die in der täglichen Arbeit nicht erkannt werden.

Der Mehrwert von Social Engineering-Tests

1. Erkennen von Sicherheitslücken

Ein Social Engineering-Test kann verdeckte Schwachstellen aufdecken, die weder durch technische noch durch organisatorische Schutzmassnahmen direkt erkennbar sind. Unsere Experten testen die Widerstandsfähigkeit der Mitarbeitenden und die Effektivität der physischen Sicherheitsmassnahmen, indem sie reale Angriffe simulieren, die das Unternehmen betreffen könnten.

2. Schulungsbedarf identifizieren

Die Ergebnisse dieser Tests liefern wertvolle Informationen darüber, wie gut Mitarbeitende auf potenzielle Angriffe vorbereitet sind. Wenn Angestellte beispielsweise unbekannte Personen unbeabsichtigt in gesicherte Bereiche lassen oder sensible Informationen ohne ausreichende Verifizierung preisgeben, zeigt dies deutlich den Bedarf an zusätzlichen Schulungen oder Anpassungen der Sicherheitsrichtlinien.

3. Verbesserung der physischen Sicherheit

Neben dem Verhalten der Mitarbeitenden prüfen wir auch die physischen Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens. Schwachstellen wie unzureichend gesicherte Türen, fehlende Zugangskontrollen oder mangelnde Überwachung können von Angreifern ausgenutzt werden. Durch unsere Tests können solche Lücken gezielt aufgedeckt und behoben werden.

4. Sensibilisierung der Mitarbeitenden

Ein direkter Vor-Ort-Test schafft Bewusstsein bei den Mitarbeitenden. Wenn diese sehen, wie leicht jemand unbefugt Zugang erlangen kann oder wie schnell Informationen preisgegeben werden, steigt das Verständnis für Sicherheitsrisiken. Dies stärkt die Sicherheitskultur im gesamten Unternehmen und führt zu einer nachhaltig höheren Wachsamkeit.

Wie läuft ein Social Engineering-Test ab?

Die Durchführung eines Social Engineering-Tests erfolgt in enger Abstimmung mit dem Unternehmen. Hier sind die typischen Schritte, die wir gemeinsam mit unseren Kunden durchlaufen:

1. Planung und Zieldefinition

Im ersten Schritt besprechen wir mit dem Unternehmen die Ziele des Tests. Welche Informationen oder Bereiche sollen besonders geschützt werden? Auf Basis dieser Ziele entwickeln wir massgeschneiderte Szenarien. Zusätzlich zur Zieldefinition ist es entscheidend, in dieser Phase auch die vertraglichen Rahmenbedingungen zu klären. Da einige der geplanten Überprüfungen potenziell strafrechtlich relevante Handlungen umfassen, benötigen wir einen rechtsgültigen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wird. Dieser Vertrag bestätigt, dass wir im Auftrag des Unternehmens handeln.

2. Durchführung des Tests

Unsere Sicherheitsexperten führen den geplanten Angriff in einer realen Umgebung durch. Dies kann beispielsweise den Versuch umfassen, physisch in das Gebäude einzudringen, durch Täuschung Zugriff zu erhalten oder Mitarbeitende zur Herausgabe von Informationen zu verleiten. Ziel ist es, die Resilienz des gesamten Sicherheitssystems unter realen Bedingungen zu testen, um aufzuzeigen, wo potenzielle Schwachstellen liegen und wie gut das Unternehmen gegen unterschiedliche Bedrohungen gewappnet ist. Es geht nicht um die Überprüfung des einzelnen Mitarbeitenden.

3. Analyse und Auswertung

Nach dem Test analysieren wir die Ergebnisse und bewerten, wie erfolgreich die Tests waren. Wir dokumentieren, welche Schwachstellen ausgenutzt wurden und wo das Unternehmen besonders gefährdet ist.

4. Rückmeldung und Massnahmenempfehlungen

Anhand der Ergebnisse erstellen wir einen detaillierten Bericht, der sowohl die Schwachstellen als auch konkrete Handlungsempfehlungen enthält. Diese Empfehlungen helfen dem Unternehmen, seine Sicherheitsmassnahmen gezielt zu verbessern und zukünftige Angriffe abzuwehren.

Maturitätsstufen der Überprüfung

Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen wird simuliertes Social Engineering als die anspruchsvollste und praxisnächste Methode angesehen.

Wir stellen dies in einem vierstufigen Maturitätsmodell dar:

  • Maturitätsstufe 1: Dokumentenprüfung – Eine Überprüfung der vorhandenen Sicherheitsdokumentationen, um sicherzustellen, dass die vorgeschriebenen Verfahren und Richtlinien vorhanden und korrekt sind.
  • Maturitätsstufe 2: Interviews – Der Abgleich zwischen dokumentierten Prozessen und den tatsächlichen Aussagen der Mitarbeitenden in strukturierten Interviews.
  • Maturitätsstufe 3: Vor-Ort-Besichtigung – Eine direkte Überprüfung vor Ort, die Begehungen, physische Inspektionen und Konsolentests umfasst, um zu prüfen, ob die dokumentierten Sicherheitsmassnahmen auch in der Praxis umgesetzt werden.
  • Maturitätsstufe 4: Simuliertes Social Engineering – Diese höchste Stufe der Überprüfung beinhaltet den Einsatz sogenannter „freundlicher Angreifer“, die mittels Simulation versuchen, Mitarbeitende zur Preisgabe vertraulicher Informationen zu bewegen, unberechtigten Zutritt zu sensiblen Bereichen zu erlangen oder unerlaubte Handlungen auszuführen.

Ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsstrategie

In einer Zeit, in der Angreifer immer raffiniertere Methoden entwickeln, um Unternehmen zu schädigen, reicht es nicht mehr aus, nur auf technische Sicherheitslösungen zu vertrauen. Der Mensch bleibt eine der grössten Schwachstellen in der Sicherheitsarchitektur eines Unternehmens. Mit unserem Social Engineering-Service unterstützen wir Sie dabei, Ihre Sicherheitsstrategie zu stärken und die Resilienz Ihrer Organisation gegen diese Angriffsform deutlich zu verbessern.
Die Swiss Infosec AG bietet Ihnen massgeschneiderte Lösungen, um Schwachstellen im menschlichen Verhalten sowie in den physischen Sicherheitsmassnahmen zu identifizieren und proaktiv zu beseitigen. Unsere erfahrenen Sicherheitsexperten helfen Ihnen, Angriffe frühzeitig zu erkennen und abzuwehren, bevor sie Ihrem Unternehmen Schaden zufügen können.

Fazit: Sicherheit durch Praxisnähe

Simuliertes Social Engineering ist eine der effektivsten Methoden, um menschliches Verhalten und physische Sicherheitslücken realistisch zu testen. Durch simulierte Bedrohungen erkennen Unternehmen Schwachstellen und können gezielt Massnahmen ergreifen, um ihre Sicherheit zu stärken und das Vertrauen von Mitarbeitenden und Kunden zu festigen.


Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, was unsere Spezialistinnen und Spezialisten in Sachen Social Engineering für Sie tun können: +41 41 984 12 12, infosec@infosec.ch

Swiss Infosec AG; 21.10.2024
Kompetenzzentrum Consulting


Swiss-U.S. Data Privacy Framework

10/2024 – Fachartikel Swiss Infosec AG

Hintergrund

Nach den Schrems 1 (2015) und Schrems 2 (2020) -Urteilen durch den EuGH und der Ungültigerklärung des Safe Harbor-Abkommens und des Privacy Shield-Abkommens folgt nun das Data Privacy Framework (DPF) oder auch Trans-Atlantic Data Privacy Framework (TADPF) genannt. Das DPF wurde anfangs 2022 angekündigt und sollte in erster Linie die Lücken schliessen, die der EuGH mit dem Schrems 2-Urteil geschaffen hatte. Durch den EuGH wurden im Schrems 2-Urteil insbesondere zwei Punkte des US-Rechts kritisiert: einerseits fehlende bzw. ungenügende gesetzliche Grundlagen für staatliche Datenzugriffe und das Fehlen von wirksamen Rechtsbehelfen.

Der neue Datenschutzrahmen ermöglicht nun einen sicheren Austausch von Personendaten zwischen der Schweiz und den zertifizierten US-Unternehmen. Zu diesem Schluss kam der Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024. Das CH-US DPF ist am 15.09.2024 in Kraft getreten. Dadurch erlangt die USA einen Platz auf der Liste der Länder mit einem angemessenen Datenschutzniveau (PDF-Download).

Was bedeutet das neue DPF für Ihr Unternehmen?

Vom CH-U.S. Data Privacy Framework erfasst werden nur Direkttransfers von Personendaten an US-Unternehmen, die sich im Rahmen eines Zertifizierungsmechanismus (hier zur Liste der Unternehmen) zur Einhaltung von bestimmten Datenschutzgrundsätzen verpflichtet haben. Ausschlaggebend für die Lokalität (USA) ist nicht die physische Übermittlung, sondern wo sich der Empfänger der Daten rechtlich befindet. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist, dass das betreffende US-Unternehmen der Aufsicht der U.S. Federal Trade Commission oder des U.S. Department of Transportation unterliegt.

Eine Übermittlung von Personendaten in die USA an ein zertifiziertes US-Unternehmen bedarf keiner Standard Contractual Clauses (SCC) mehr oder sonstigen zusätzlichen Massnahmen zur Sicherstellung eines angemessenen Datenschutzes (Art. 16 Abs. 2 DSG / Art. 46 Abs. 1 DSGVO). Bereits bestehende und in Verträgen integrierte SCC können weiterverwendet werden. Auch Intra-Group-Datenübermittlungen können sich auf das DPF stützen, sofern das Unternehmen zertifiziert ist. Insoweit behalten auch konzerninterne Weisungen zum Umgang mit Personendaten ihre Gültigkeit. Unternehmen, die sich auf Binding Corporate Rules abstützen, haben insoweit auch keinen Handlungsbedarf.

Ein Transfer Impact Assessment (TIA) ist nicht mehr notwendig, soweit sich eine Übermittlung auf das DPF stützt.

Einige US-Unternehmen haben keine Zertifizierung für HR-Daten erlangt. In einem solchen Fall dürfen an diese US-Unternehmen keine Personaldaten auf Grundlage des DPF übermittelt werden. Ob eine entsprechende Zertifizierung vorliegt (HR/Non-HR) kann aus obiger Liste entnommen werden. CH- und EU- Unternehmen müssen daher vor der Übermittlung von Personaldaten an US-Unternehmen eine entsprechende Vorprüfung vornehmen.

Betreffend Datentransfers in die USA durch Bundesorgane und kantonale Behörden wird abzuwarten sein, wie die öffentlichen Organe mit dem neuen Framework umzugehen versuchen bzw. ob sie davon profitieren können.

Was gilt es weiterhin zu beachten?

Weiterhin muss die Rechtmässigkeit der Bearbeitung von Personendaten sichergestellt werden. Dies umfasst insbesondere die Beachtung der allgemeinen Datenbearbeitungsgrundsätze nach Art.6 ff. DSG / Art. 5 ff. DSGVO. Zudem sollten jegliche Datenschutzhinweise (Datenschutzerklärungen, Banner etc.) auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Falls Datenübermittlungen in die USA gestützt auf das DPF stattfinden, muss darüber entsprechend informiert werden (Art. 19 Abs. 4 DSG / Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO). Ferner gilt es zu beachten, dass die Datenbearbeitungsverzeichnisse gestützt auf Art. 12 DSG / Art. 30 DSGVO in Bezug auf den Angemessenheitsbeschluss und die Rechtsgrundlage angepasst werden müssen.

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, was unsere Spezialistinnen und Spezialisten in Sachen Datenschutz für Sie tun können: +41 41 984 12 12, infosec@infosec.ch

Swiss Infosec AG; 25.09.2024
Kompetenzzentrum Datenschutz


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