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Operationelle Risiken und Resilienz – Banken (FINMA Rundschreiben 2023/1)

05/2026 – Fachartikel Swiss Infosec AG (aktualisiert, 7.5.2026)

Ausgangslage

Im totalrevidierten FINMA-Rundschreiben 2023/1 «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken», in Kraft seit 1. Januar 2024, konkretisiert die FINMA ihre Aufsichtspraxis in Bezug auf das Management operationeller Risiken, insbesondere im Zusammenhang mit der Informations- und Kommunikationstechnologie, dem Umgang mit kritischen Daten und den Cyber-Risiken. Weiter finden Anforderungen zur operationellen Resilienz Eingang ins neue Rundschreiben.

Wesentliche Elemente der Empfehlungen für das Business Continuity Management (BCM) der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) wurden in das Rundschreiben aufgenommen. Das Rundschreiben übernimmt zudem die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) im März 2021 veröffentlichten revidierten Prinzipien zum Umgang mit operationellen Risiken (PSMOR) und die neuen Prinzipien zur operationellen Resilienz (POR).

Für das gesamte Rundschreiben gilt das Proportionalitätsprinzip: Die Anforderungen sind abhängig von der Grösse, der Komplexität, der Struktur und des Risikoprofils des Instituts umzusetzen. Banken und Wertpapierhäuser der FINMA-Kategorien 4 und 5 sowie Institute im Kleinbankenregime können von Erleichterungen profitieren.

Unterstützung durch die Swiss Infosec AG

Die Swiss Infosec AG ist ein Beratungs- und Ausbildungsunternehmen mit über 35 Jahren Erfahrung in den Bereichen Risikomanagement, Informationssicherheit, Datenschutz, IT-Sicherheit, Business Continuity Management, Krisen- und Notfallmanagement, Physische Sicherheit und Personensicherheit.

Unsere mehr als 30 Spezialistinnen und Spezialisten können Sie bei der Umsetzung der Grundsätze des FINMA-Rundschreibens «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken» unterstützen.

Grundsätze des neuen FINMA-Rundschreibens «Operationelle Risiken und Resilienz – Banken»

Grundsatz 1: Generelle Anforderungen an das Management der operationellen Risiken

Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für die Implementierung und Dokumentation des Managements operationeller Risiken, welches alle für das Institut relevanten operationellen Risiken behandelt – insbesondere die IKT-Risiken, Cyber-Risiken und Risiken kritischer Daten.
Das Oberleitungsorgan (VR) soll das Management der operationellen Risiken regelmässig genehmigen und überwachen. Es entscheidet mindestens einmal jährlich über die Risikotoleranz für operationelle Risiken. Zusätzlich ist eine Berichterstattung der Risikokontrolle an den Verwaltungsrat (mindestens jährlich) und an die Geschäftsleitung (halbjährlich) vorgesehen. Regelmässige Kontroll- und Minderungsmassnahmen – auch mittels unabhängiger Kontrollinstanzen – sowie eine klare Trennung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Unabhängigkeit und Vermeidung von Interessenskonflikten sind explizit verankert.

Die Swiss Infosec AG unterstützt Sie bei der notwendigen Anpassung der aufbau- und ablauforganisatorischen Aspekte des OpRisk-Managements und des Business Continuity- und Krisenmanagements, insbesondere für Risiken im Bereich der Informationssicherheit und der Cybersicherheit. Unsere Experten begleiten Sie kompetent bei der Risikoidentifikation, Risikoanalyse, der Risikobewertung und der Ausarbeitung von Risikobehandlungen. Wir beraten Sie beim Entscheid bezüglich der Implementierung risikobasierender Sicherheitsmassnahmen, bei der Überwachung der Risiken sowie beim Reporting ans oberste Management.

Sollten Sie noch kein entsprechendes Hilfsmittel für das Managen der Risiken, des IKS, des BCMS und des ISMS im Einsatz haben, unterstützen wir Sie gerne bei der Evaluation und Implementierung eines geeigneten Governance, Risk und Compliance Tools (GRC-Tool).

Grundsatz 2: IKT-Strategie und Governance

Das Oberleitungsorgan (VR) soll eine IKT-Strategie festzulegen, die mit der Geschäftsstrategie abgestimmt ist.
Die Geschäftsleitung soll das Management der IKT-Risiken implementieren und dokumentieren – dies soll eng mit der IKT-Strategie und der jeweiligen Risikotoleranz abgestimmt sein. Neu ist die explizite Verankerung der Meldepflicht bei wesentlichen Störungen gemäss FINMAG Art. 29 sowie die Konkretisierung des Vorfall-Managements in Abstimmung mit den Bereichen Disaster Recovery (DR) und Business Continuity Management (BCM) mit regelmässiger Berichterstattung.

Die Swiss Infosec AG unterstützt Sie im Aufbau der Governance-Strukturen und beim Management von IKT-Risiken, welche im Zusammenhang mit den kritischen Prozessen Ihres Instituts stehen. Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Informationen stehen bei Veränderungen und beim IKT-Betrieb im Fokus. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass Informationsinventare zeitnah verfügbar sind und diese regelmässig überprüft werden. Dazu sind Verfahren, Prozesse und Kontrollen zu implementieren, welche die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der IKT-Betriebsumgebungen sicherstellen.

Wenn es dann trotzdem zu einem Vorfall kommen sollte, ist es wichtig, dass Ihre Unternehmung über Verfahren, Prozesse und Kontrollen verfügt, welche in Abstimmung mit dem Business Continuity Management (BCM) und den Desaster Recovery-Plänen (DRP) eine zeitgerechte Rückführung in den Normalbetrieb ermöglichen. Auch für diese reaktive Phase können unsere Experten Ihre Organisation tatkräftig unterstützen.

Grundsatz 3: Management der Cyber-Risiken

Die Geschäftsleitung soll ein Management der Cyber-Risiken sicherstellen, dass die Identifikation, Beurteilung, Begrenzung und Überwachung unter Berücksichtigung der jeweiligen Risikotoleranz und in Übereinstimmung mit der Strategie im Umgang mit Cyber-Risiken umfasst. Das Management der Cyber-Risiken ist in das Management der operationellen Risiken zu integrieren und nachvollziehbar zu dokumentieren. Neu ist die Verankerung der Meldepflicht gemäss Aufsichtsmitteilung 05/2020.

Die Swiss Infosec AG unterstützt Sie bei der Integration und Dokumentation der Cyber-Risiken in die operationellen Risiken. Dabei werden institutsspezifische Risikoanalysen durchgeführt und aufgrund von festgestellten Schwachstellen Massnahmen vorgeschlagen, welche die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit im Hinblick auf kritische Daten und IT-Systeme sicherstellen. Diese Massnahmen sollen eine zeitnahe Erkennung, Überwachung und Wiederherstellung der IT-Systeme bei Cyberattacken ermöglichen.

Grundsatz 4: Management der Risiken kritischer Daten

Die Geschäftsleitung soll ein Management der Risiken kritischer Daten sicherstellen, dass die Identifikation, Beurteilung, Begrenzung und Überwachung die Identifikation, Beurteilung, Begrenzung und Überwachung der Risiken hinsichtlich kritischer Daten sicherstellen. Dies soll in enger Abstimmung mit einer systematischen und vollständigen Datenstrategie und dem Management der operationellen Risiken (IKT- und Cyber-Risiken) erfolgen. Das Rundschreiben 2023/1 enthält neu eine präzisierte Definition des Begriffs «kritische Daten», die über Kundendaten hinausgeht und alle Daten umfasst, die für die Erfüllung kritischer Funktionen benötigt werden.

Die Swiss Infosec AG unterstützt Sie bei der Identifikation und Inventarisierung von kritischen Daten, welche durch die physische und logische IKT gespeichert oder verarbeitet werden. Dies umfasst die Zutritts-, Zugriffskontrollen und Kontrollen mit internem und externem Personal. Bei der Auswahl von Dienstleistern, welche Zugriff auf kritische Daten haben, sind geeignete Verträge zu definieren und deren Einhaltung ist zu überprüfen. Zudem sind Verfahren, Prozesse und Kontrollen zu implementieren, welche Auslagerungen risikoorientiert periodisch überwachen.

Grundsatz 5: Management der Risiken aus dem grenzüberschreitenden Dienstleistungsgeschäft

Sollten Sie grenzüberschreitende Dienstleistungen oder Finanzprodukte vertreiben, können JuristInnen der Swiss Infosec AG insbesondere im Bereich Datenschutz unterstützen.

Grundsatz 6: Business Continuity Management

Das Oberleitungsorgan (VR) soll in regelmässigen Abständen die BCM-Strategie auf deren Einhaltung überwachen. Die Geschäftsleitung ist für die Implementierung der Strategie verantwortlich.

Das FINMA-Rundschreiben 2023/1 übernimmt die bisherigen SBVg-Empfehlungen für das BCM in einer prinzipienbasierten, aktualisierten Form. Es verlangt für die für kritische Funktionen benötigten Ressourcen ein breiteres und detaillierteres Verständnis als bisher.

Die Swiss Infosec AG unterstützt Sie beim Ausbau des Business Continuity Managements als Baustein der operationellen Resilienz. Das heisst, dass die bestehenden Business Continuity- Pläne mit zusätzlichen Desaster Recovery-Plänen (DRP) ergänzt werden müssen. Wenn Teile der Technologieinfrastruktur ausgelagert sind, soll dieser DRP Auskunft über die externen Abhängigkeiten und vertraglichen Regelungen sowie alternative Lösungen geben. Der DRP ist mindestens jährlich oder im Falle wesentlicher Änderungen zu überprüfen.

Die Swiss Infosec AG unterstützt Sie beim Aufbau eines Führungssystems für den Krisenfall. Dabei wird die Krisenorganisation massgeschneidert auf die Geschäftstätigkeit ausgerichtet. Unsere krisenerprobten Schulungsexperten bilden die Mitglieder Ihrer Krisenorganisation rollenbasiert und als Team praxisorientiert aus. Im Vorfeld der ersten Ausbildungen werden die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für jede einzelne Rolle definiert. Bei Krisenübungen und Business Continuity Tests sind die relevanten internen und externen Anspruchsgruppen – einschliesslich den Business- und Dienstleistungsfunktionen – einzubeziehen und mit den Wiederherstellungsprozessen vertraut zu machen. Die Tests sollen verschiedene schwerwiegende, aber plausible Szenarien einschliesslich der internen und externen Wiederherstellungsabhängigkeiten beinhalten.

Weiter unterstützen wir Sie bei der regelmässigen Berichterstattung über die durchgeführten Test- und Überprüfungsaktivitäten sowie deren Ergebnisse an das Oberleitungsorgan (VR) und die Geschäftsleitung. Die Berichterstattung soll vorgenommene Priorisierungen und erkannte Lücken in der Abdeckung kritischer Prozesse aufzeigen.

Grundsatz 7: Operationelle Resilienz (neu)

Das Institut soll seine kritischen Funktionen und deren Unterbrechungstoleranzen identifizieren und Massnahmen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz unter Berücksichtigung schwerwiegender, aber plausibler Szenarien treffen. Das Oberleitungsorgan (VR) soll das Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz regelmässig genehmigen und überwachen. Die operationelle Resilienz wird im Rundschreiben definiert als «die Fähigkeit eines Instituts, seine kritischen Funktionen bei Unterbrechungen innerhalb der Unterbrechungstoleranz wiederherstellen zu können.» Für jede kritische Funktion ist ein Inventar zu führen, das mindestens jährlich zu überprüfen und zu aktualisieren ist. Das Vorgehen zur Sicherstellung der operationellen Resilienz ist mindestens jährlich an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zu berichten. Die operationelle Resilienz baut auf einem robusten Management der operationellen Risiken und dem BCM auf und ergänzt diese um die Perspektive der systemrelevanten Funktionen.

Die Swiss Infosec AG unterstützt Sie beim Managen der operationellen Risiken, beim Managen der Geschäftsfortführungsplanung und beim Managen der ausgelagerten Dienstleistungen dahingehend, dass diese zu einer Stärkung der operationellen Resilienz des Instituts beitragen. Dies umfasst die Berichterstattung an die Geschäftsleitung und das Oberleitungsorgan (VR) sowie die regelmässige Identifikation interner / externer Schwachstellen und Bedrohungen. Die daraus resultierenden operationellen Risiken können dann durch die Verantwortlichen der Organisation beurteilt, behandelt, kommuniziert und überwacht werden.

Zudem unterstützen unsere Experten Sie beim Aufbau eines risikobasierenden internen Kontrollsystems (IKS), in welchem die Schlüsselkontrollen bei den kritischen Funktionen, Prozessen und Ressourcen eine zentrale Bedeutung für die operationelle Resilienz der Organisation einnehmen.

Grundsatz 8: Weiterführung von kritischen Dienstleistungen bei der Abwicklung und Sanierung von systemrelevanten Banken

Systemrelevante Banken sollen im Rahmen ihrer Notfallplanung, die für die unterbruchsfreie Weiterführung von systemrelevanten Funktionen nötigen Massnahmen (Art. 9 Abs. 2 Bst. d BankG i.V.m. Art. 60 ff. BankV) treffen. Sie sollen die zur Fortführung der systemrelevanten Funktionen im Fall der Abwicklung, Sanierung oder Restrukturierung notwendigen Dienstleistungen („kritische Dienstleistungen“) identifizieren und sollen die für deren Weiterführung nötigen Massnahmen ergreifen. Dabei sollen sie die in diesem Zusammenhang von internationalen Standardsettern erlassenen Vorgaben berücksichtigen.

Die Swiss Infosec AG kann die systemrelevanten Banken bei der Notfallplanung, die für die unterbruchsfreie Weiterführung von systemrelevanten Funktionen notwendig ist, massgeschneidert unterstützen.

Übergangsbestimmung betreffend dem Grundsatz 7 «Operationelle Resilienz»

Da das Rundschreiben am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, gelten folgende Fristen:

  • Ab Inkrafttreten (1. Januar 2024): Identifikation der kritischen Funktionen, Definition der Unterbrechungstoleranzen und erste Genehmigungen sowie erste Berichterstattung.
  • Innert 1 Jahr (bis 1. Januar 2025): Erfüllung der Inventar-Anforderungen sowie erste Tests der operationellen Resilienz.
  • Innert 2 Jahren (bis 1. Januar 2026): Sicherstellung der operationellen Resilienz.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Grundsätze zum Rundschreiben.

Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie in einem unverbindlichen Beratungsgespräch, was unsere Spezialistinnen und Spezialisten für Sie tun können.

Swiss Infosec AG; aktualisiert 7.5.2026
Kompetenzzentrum Consulting, +41 41 984 12 12, infosec@infosec.ch


Das Sicherheitsdispositiv, das nur funktioniert, weil Peter da ist

05/2026 – Fachartikel Swiss Infosec AG

Physische Sicherheit ist in den meisten Organisationen nicht vergessen – aber oft wird nicht so genau hingeschaut.

Es gibt eine Kategorie von Sicherheitsrisiken, die in keinem Dashboard erscheint und die auch kein Penetrationstest aufdeckt, weil sie sich nicht im Netzwerk befindet. Sie sitzt gewissermassen im Kopf von Peter – dem Leiter Facility, der seit zwölf Jahren weiss, dass die Badge-Berechtigungen der externen Reinigungsfirma seit dem letzten Vertragswechsel nicht sauber nachgeführt wurden, der zweimal intern nachgehakt hat, und der das alles nie dokumentiert hat, weil das bisher auch nie jemand gefordert hat.

Es bleibt ein Zutrittssystem, das formal korrekt aussieht und im Betrieb eine Lücke hat, von der niemand mehr weiss – weil Peter seit anderthalb Jahren nicht mehr in dieser Funktion ist und weil es in dieser Organisation nie einen Grund gab, sein Wissen irgendwo festzuhalten, solange Peter da war.

Das begegnet uns regelmässig, und meistens sieht es von aussen nicht beunruhigend aus, weil die Strukturen ja funktionieren.

Gewachsen, bewährt – und dabei kaum verstanden

Wer in Unternehmen und Institutionen schaut, wie physische Sicherheit tatsächlich funktioniert, begegnet erstaunlich oft dem gleichen Bild: Systeme, die sich über Umzüge, Umstrukturierungen, Übernahmen und Generationenwechsel hindurchgehangelt haben und dabei immer irgendwie funktioniert haben – und zwar deshalb, weil die Menschen oft die gleichen geblieben sind. Weil sich in hektischen Situationen jemand an etwas erinnert hat, das nirgends dokumentiert war. Weil ein Mensch in der Lage ist, komplexe Ausnahmesituationen pragmatisch zu lösen, und weil genau das über Jahre eine Art stiller Stabilisator war, den kein System explizit vorgesehen hatte.

Zutrittskonzepte, bei denen bestimmte Schliessebenen aus einem Projekt stammen, das längst abgeschlossen ist. Schlüsselverwaltung, die auf dem Kenntnisstand einer Person basiert, die das Unternehmen vor drei Jahren verlassen hat. Externe Dienstleister, deren Zugangsberechtigungen auf Vertrauensbasis laufen, weil der entsprechende Prozess mal pragmatisch gelöst wurde und sich das einfach so gehalten hat.

Das ist – und das ist wichtig festzuhalten – nicht zwingend das Resultat von Nachlässigkeit. Es ist das Ergebnis davon, dass Sicherheitsstrukturen im Alltag funktionieren und dabei zwangsläufig Kompromisse eingegangen werden müssen. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist nicht ob solche Strukturen entstehen, sondern wie belastbar sie sind, wenn sich die Bedingungen ändern.

Was passiert, wenn die Bedingungen sich ändern

Stellen wir uns ein Unternehmen vor, das in der Informationssicherheit gut aufgestellt ist: ein Security Operations Center, regelmässige Audits, ausgereifte Incident Response-Prozesse. Auf dieser Ebene gibt es wenig auszusetzen. Gleichzeitig existiert ein Zutrittssystem, das wie beschrieben über mehrere Jahre gewachsen ist, mit Berechtigungen, die nie vollständig bereinigt wurden, und Schutzzonen, die auf einem Konzeptstand basieren, der nicht mehr der Betriebsrealität entspricht.

An einem gewöhnlichen Dienstagnachmittag kommt ein externer Techniker ins Gebäude. Kein ausserordentlicher Vorgang, er war schon mehrfach hier, kennt die Wege. Sein letzter offizieller Auftrag wurde bereits abgeschlossen und dass seine Zugangskarte eigentlich deaktiviert sein sollte, hat niemand überprüft – es gibt keinen Prozess, der das automatisch sicherstellt, und die Person, die früher solche Dinge im Blick hatte, ist in einer anderen Funktion.

Er gelangt in einen Bereich, der für externe Personen nicht vorgesehen ist, weil die Schutzzonendefinition dort eine Grauzone aufweist, die aus einem älteren Konzept stammt. Im Raum befindet sich Netzwerkinfrastruktur, die für den Betrieb zentral ist und die – das zeigt sich erst im Nachgang – nie explizit als schützenswert ausgewiesen wurde, weil sie nie Teil einer integrierten Risikobetrachtung war. Was dann passiert, ist kein gezielter Angriff: ein falscher Handgriff, eine kurzfristige Unterbrechung, eine Komponente, die nicht so reagiert wie erwartet.

Innerhalb weniger Minuten zeigen Systeme auffälliges Verhalten. Das Monitoring reagiert, die Analyse beginnt – und beginnt dort, wo sie immer beginnt, nämlich im Netzwerk. Es dauert über eine Stunde, bis klar wird, dass die Ursache physischer Natur ist. Zu diesem Zeitpunkt laufen bereits Prozesse, die sich auf einen Cybervorfall ausgerichtet haben, der gar keiner ist, und die Wiederherstellung ist komplizierter als erwartet, weil niemand eine klare Übersicht darüber hatte, welche physische Infrastruktur welche digitalen Systeme trägt.

Die Informationssicherheit hat funktioniert – das Problem lag davor

Was dieser Vorfall zeigt, ist nicht, dass das Monitoring versagt hat oder die Incident Response-Prozesse unzureichend waren. Beides hat funktioniert, und das ist auch anzuerkennen. Er zeigt aber, dass eine ausgereifte digitale Sicherheitsarchitektur an einem Punkt verwundbar war, der ausserhalb des Wahrnehmungsbereichs lag: nämlich in der physischen Realität des Gebäudes, in den gewachsenen Zutrittsprozessen, in der fehlenden Verbindung zwischen dem, was das Konzept sagt, und dem, was im Betrieb tatsächlich passiert.

Das ist eine Schnittstelle, die in vielen Organisationen systematisch unterschätzt wird, nicht weil sie unbekannt wäre, sondern weil die Zuständigkeiten dafür getrennt organisiert sind. Physische Sicherheit ist Facility-Thema, Informationssicherheit ist IT-Thema, und dazwischen gibt es bestenfalls gelegentliche Abstimmung, aber selten ein gemeinsames Risikobild. Was dabei verloren geht, ist das Verständnis dafür, dass beide Bereiche aufeinander aufbauen und dass Lücken in einem Bereich den anderen exponieren können.

Hinzu kommt, dass viele Schutzsysteme, die wir als physisch betrachten – Zutrittskontrolle, Alarmierung, Videoüberwachung – längst selbst auch digitale Systeme sind, mit Konfigurationen, die gepflegt werden müssen, mit Schnittstellen, die absicherungsbedürftig sind, und mit Abhängigkeiten, die selten vollständig dokumentiert sind. Die saubere Trennung zwischen physischer und digitaler Sicherheit, die konzeptionell praktisch erscheint, bildet die technische Realität schon lange nicht mehr ab.

Der Mensch – und warum die einseitige Betrachtung zu kurz greift

In Diskussionen über Sicherheit erscheint der menschliche Faktor meistens als Problem. Menschen umgehen Prozesse, wenn diese im Alltag unpraktisch sind. Sie tolerieren Abweichungen, die sich eingeschliffen haben. Sie treffen unter Zeitdruck Entscheidungen, die im Nachhinein falsch waren. Das alles stimmt, und es wäre unehrlich, das kleinzureden.

Aber die gleiche Beobachtung gilt in die andere Richtung, und das wird in der Sicherheitsdiskussion auffallend selten gesagt: Es ist fast immer ein Mensch, der in einer unklaren Situation das Richtige tut. Der nachfragt, obwohl es niemand von ihm erwartet. Der eine Abweichung meldet, die er auch hätte stillschweigend übergehen können. Der erkennt, dass etwas nicht stimmt – nicht, weil ein System Alarm geschlagen hat, sondern weil er Erfahrung hat und ein Gespür dafür entwickelt hat, wie es sich anfühlt, wenn etwas aus dem Rahmen fällt.

Sicherheitskonzepte, die den Menschen primär als Risikofaktor behandeln, verpassen diese Ressource und bauen auf Systeme, die darauf ausgelegt sind, menschliches Verhalten zu kontrollieren, statt es einzubinden. Was funktioniert, sind Strukturen, in denen Menschen wissen, warum eine Massnahme sinnvoll ist, in denen Abweichungen gemeldet werden können, ohne dass es unangenehm wird, und in denen implizites Wissen – das Wissen von Personen wie Peter – einen Weg findet, irgendwo festgehalten zu werden, bevor es verloren geht.

Was das in der Praxis bedeutet

Es geht nicht darum, alles neu aufzubauen oder physische Sicherheit als neues Megaprojekt zu positionieren. Was es braucht, ist eine ehrliche Auseinandersetzung mit ein paar Fragen, die unangenehm sind, weil die Antworten selten so klar ausfallen, wie man es erwarten würde: Welche unserer physischen Sicherheitsstrukturen funktionieren, weil sie gut aufgebaut sind – und welche, weil bestimmte Personen sie stillschweigend am Laufen halten? Wo gibt es implizites Wissen, das nie dokumentiert wurde? Welche physischen Abhängigkeiten unserer IT sind nie Teil einer integrierten Risikobetrachtung gewesen? Und wo haben sich Abweichungen vom Soll als Normalzustand eingeschliffen, weil es bisher gut gegangen ist?

Diese Fragen lassen sich nicht durch ein Audit beantworten, das Konzepte gegen eine Checkliste prüft. Sie erfordern einen Blick auf das, was im Betrieb tatsächlich passiert – und die Bereitschaft, zwischen dokumentierter Sicherheit und wirksamer Sicherheit zu unterscheiden. Das ist nicht immer dasselbe. Physische und digitale Sicherheit als zusammenhängendes System zu verstehen, bedeutet nicht, dass man die eine auf Kosten der anderen stärken soll. Es bedeutet, dass man die Bereiche kennt, auf die das eigene Sicherheitskonzept bisher schlicht nicht ausgerichtet war – und dass man anfängt, dort hinzuschauen.

Gerne beantworten wir alle Ihre Fragen rund um den Physische Sicherheit. Nehmen Sie unverbindlich mit uns Kontakt auf.

Swiss Infosec AG; 01.05.2026
Kompetenzzentrum Consulting, +41 41 984 12 12, infosec@infosec.ch


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