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Das neue Datenschutzgesetz steht vor der Tür – Vorzüge einer Gap-Analyse

03/2021 – Fachartikel Swiss Infosec AG

Fast vier Jahre hatte es gedauert, bis das Parlament im Herbst 2020 die Revision des Schweizer Datenschutzrechts verabschiedet hat. Am 1. September 2023 tritt das neue Gesetz nun in Kraft.

Die Revision des DSG führte zu zahlreichen Angleichungen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und stellt besonders Organisationen, welche sich nicht bereits an den strengen Vorgaben der DSGVO ausrichten, vor neue Herausforderungen. Aber auch für Organisationen, die den letzten Sprung im Datenschutz mit der DSGVO im Frühling 2018 machten, dürfte die Zeit reif sein, den Massnahmenbedarf neu zu evaluieren.

Ist meine Organisation auf das neue Datenschutzgesetz (nDSG) vorbereitet?

Diese Frage werden sich dieses Jahr viele Organisation stellen müssen, da diverse Änderungen und namentlich verschiedene neue Governance-Pflichten anstehen und für die Umsetzung keine Übergangsfrist vorgesehen ist, d.h. die neuen gesetzlichen Anforderungen ab dem Inkrafttreten erfüllt werden müssen. Da gerade der Aufwand für die Anpassung gewisser Prozesse nicht unterschätzt werden darf, lohnt es sich, bereits jetzt den Handlungsbedarf zu analysieren und mit der Umsetzung von Massnahmen zu beginnen.

Gap-Analyse zur Bestimmung des Handlungsbedarfs

Wie üblich werden bei einer Gap-Analyse der Status Quo (Ist-Zustand) ermittelt und dann mit den zukünftigen gesetzlichen Mindestvorgaben abgeglichen (Soll-Zustand). Anhand der Gegenüberstellung können dann im Ergebnis Massnahmen abgleitet werden, um sich vom Ist-Zustand dem Soll-Zustand anzunähern.

Konkretes Vorgehen

In einem ersten Schritt kann anhand einer groben Risikoanalyse der Scope der Gap-Analyse geeignet begrenzt werden. Beispielsweise kann sich eine Fokussierung auf die neuen Governance-Pflichten als sinnvoll herausstellen.

In einem zweiten Schritt erfolgt die Durchführung von Interviews und die Zusammenstellung der (falls vorhanden) bestehenden Dokumentation und deren anschliessende Auswertung. Die erlangten Kenntnisse (Ist-Zustand) werden mit den gesetzlichen Vorgaben des nDSG (Soll-Zustand) abgeglichen, um etwaige Lücken festzustellen. Inhaltlich kann der Gap-Analyse-Report aufgegliedert werden nach einem Management Summary, allgemeinen Angaben (z.B. Ausgangslage, Gegenstand der Prüfung, Vorgehen) und einer Übersicht über die anwendbaren Soll-Vorgaben. Das Kernstück des Gap-Analyse- Reports bildet sodann die Datenschutzanalyse. Hierbei werden die Ergebnisse der Interviews und der Dokumentenprüfung den Vorgaben des nDSG gegenübergestellt.

Priorisierung bei Umsetzung von Massnahmen

Grundlage für die Priorisierung der Umsetzung bildet die Risikobewertung. Regelmässig empfiehlt es sich, dabei folgende Faktoren zu berücksichtigen: Datenmenge, Sensibilität der Daten, Vorliegen eines Profilings, Bekanntgabe an Dritte und/oder Auslandbekanntgabe. Beachtung verdienen insbesondere auch diejenigen nicht befolgten Pflichten, deren Missachtung mit einer Busse (neu nach nDSG: CHF 250’000.-) bestraft werden können. Dazu gehören unter anderem Verletzungen von Informations-, und Auskunftspflichten, oder von Vorgaben zur Datenbekanntgabe ins Ausland bzw. bei einer unzureichend ausgestalteten Auftragsbearbeitung.

Vorzüge einer Gap-Analyse durch Externe

Eine strukturierte und gut geplante Herangehensweise ist unerlässlich, damit Ihr Unternehmen das neue Datenschutzgesetz fristgerecht umsetzen kann. Externe Spezialisten können dabei von grossem Nutzen sein, da sie über das erforderliche Know-how verfügen, Sie von Anfang an kompetent beraten und bis hin zur nDSG-Compliance führen können. Aufgrund ihrer Erfahrung können Sie von Expertentipps profitieren und stellen somit sicher, dass Sie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, praktisch bewährte Lösungen in datenschutzrechtlicher Hinsicht in Ihre Prozesse integrieren und Sie von Beginn weg die richtigen Prioritäten setzen.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Einhaltung von Schweizer Datenschutz und DSGVO.  

Swiss Infosec AG; 24.02.2021, überarbeitet: 05.05.2023

Kompetenzzentrum Datenschutz, +41 41 984 12 12, infosec@infosec.ch


Nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern auch die Gesundheit der ICT-Infrastruktur im Auge behalten!

02/2021 – Fachartikel Swiss Infosec AG

meldungen total de

Quelle: https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home.html

In Zeiten des Coronavirus gilt es, nebst der körperlichen Gesundheit auch die Gesundheit der ICT-Infrastruktur sicherzustellen. Die Zahlen, welche regelmässig im Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC), ehemals Melde- und Analysestelle Informationssicherheit (MELANI), veröffentlicht werden, zeigen, dass es sich lohnt, die IT-Sicherheit im Auge zu behalten. Ein markanter Anstieg eingegangener Meldungen lässt sich insbesondere im Frühling 2020 sowie Ende 2020 / Anfangs 2021 feststellen. Somit sind Parallelen zu den Covid-19-Ansteckungen erkennbar.

Insbesondere Phishing-Angriffe bedienen sich immer öfter des Themas Covid-19 und die zunehmende Verbreitung oder gar Verpflichtung zur Arbeit im Homeoffice bringt neue Risiken mit sich. Insgesamt sind Phishing-Angriffe gegenüber Angriffen mit Malware-Attachments auf dem Vormarsch. Dies zeigte der Global Threat Report 2020 von CrowdStrike. Interessant ist auch, dass über 70% der erfolgreichen Cyberangriffe auf der Verwendung gültiger Login-Informationen von Mitarbeitenden basieren.

Mit drei zentralen Massnahmen kann jede Organisation die Resilienz vor Cyberangriffen erhöhen.

Sensibilisierung der Mitarbeitenden

Von zentraler Bedeutung für die Resilienz gegenüber Cyberangriffen ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Jeder Mitarbeitende muss sich beim Bearbeiten seiner E-Mails sowie beim Verwenden seiner geschäftlichen Login-Informationen bewusst sein, dass er zum Ziel von Cyberkriminellen werden könnte. Zur Sensibilisierung bieten sich simulierte Phishing- und Social-Engineering Angriffe, aber auch Awareness-Schulungen, Edutainments und eLearning-Module an.

Sicheres Arbeiten aus dem Homeoffice

Zur Gewährleistung eines sicheren Zugriffs auf geschäftliche Informationen aus dem Homeoffice sind, neben der oben erwähnten Sensibilisierung, passende organisatorische und technische Rahmenbedingungen zu schaffen.

  • Aus organisatorischer Sicht ist hier eine Weisung bezüglich der Verwendung privater und geschäftlicher Geräte für den Fernzugriff sowie für den Umgang mit Informationen im Homeoffice erforderlich.
  • Aus technischer Sicht bietet sich die Etablierung einer Unified Endpoint Management (UEM)- Lösung an, mit deren Hilfe sich die Endgeräte der Mitarbeitenden aktiv absichern und steuern lassen. Kombiniert mit VPN- oder VDI-Lösungen, der zeitnahen Aktualisierung von Betriebssystemen und Anwendungssoftware sowie mit dem Einsatz von Mehrfaktorauthentifizierung kann die ICT-Infrastruktur beim Arbeiten aus dem Homeoffice besser geschützt werden.

IT Security Assessment

Zur Identifikation von essenziellen Verbesserungsmassnahmen der ICT-Infrastruktur bietet sich die Durchführung eines IT Security Assessments an. Hierbei wird die Systemlandschaft der Organisation auf technische Verwundbarkeiten überprüft. Von zentraler Bedeutung sind hierbei die Identifikation von Schwachstellen bei Patch Level und Konfiguration der Systeme sowie Defizite beim sicheren Einsatz von Cloud Services. Insbesondere letzterem gilt ein besonderes Augenmerk. Leider wird zu oft angenommen, bei Verwendung eines Cloud Services wie etwa Microsoft 365 sei die Sicherheit a priori gewährleistet.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Etablierung angemessener IT- Sicherheit in Ihrer Organisation.


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