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Der EU Digital Services Act ist in der Pipeline – besteht auch für Schweizer Unternehmen Handlungsbedarf?

03/2022 – Fachartikel Swiss Infosec AG

Im Jahr 2021 brachte die Whistleblowerin Frances Haugen das Geschäftsmodell von Facebook (heute: Meta) in die Schlagzeilen. Es ist bekannt, dass Online-Unternehmen Daten ihrer Nutzer sammeln, um sie schliesslich zahlungskräftigen Kunden für massgeschneiderte Werbung zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren mussten Online-Netzwerke bereits Kritik einstecken, weil über ihre Plattformen Fake News sowie Hetze betrieben wird, wobei teilweise fragwürdige Überzeugungen geteilt werden, welche das Potenzial haben können, das Verhalten der Nutzer in unerwünschter Weise zu beeinflussen. Frances Haugen forderte deshalb die Politik dazu auf, sich einen besseren Einblick in die Funktionsweise von Online-Netzwerken zu verschaffen, um die Mechanismen dahinter zu verstehen. Die Kritik von Frances Haugen kam den Politikern in Brüssel gerade recht, die bereits seit 2020 an einem neuen Regelwerk, dem EU Digital Services Act (kurz: DSA) arbeiten, um solche Netzwerke zu regulieren. Die ehemalige Facebook-Mitarbeiterin wurde deshalb vor dem Europäischen Parlament angehört, welches sich durch solche Enthüllungen in seiner Arbeit bestätigt fühlte.

Die EU nimmt durch die Regulierung von digitalen Diensten im DSA eine Vorreiterrolle ein. Mit der neuen Verordnung hat die EU eine Generalüberholung der vor über 20 Jahren eingeführten E-Commerce-Richtlinie in die Wege geleitet. Seit der Annahme der E-Commerce-Richtlinie sind zahlreiche neue und innovative digitale Dienste entstanden, die unser tägliches Leben beeinflussen, da sie die Art und Weise verändern, wie wir miteinander kommunizieren, konsumieren und Geschäfte tätigen. Wie das Beispiel von Facebook zeigt, birgt die Nutzung dieser Dienste zugleich Risiken wie Herausforderungen für die Gesellschaft als Ganzes wie auch für den einzelnen Nutzer.

Was bezweckt der EU Digital Services Act und was verändert er?

Es geht um die «Gestaltung der digitalen Zukunft Europas». Die neue EU-Verordnung bezweckt eine umfassende Aktualisierung der Vorschriften sowie die Regulierung von Zuständigkeiten und Pflichten von Anbietern digitaler Dienste, insbesondere von Online-Plattformen. Die digitalen Dienste sollen unter anderem zu mehr Verbraucherschutz und Transparenz verpflichtet werden, insbesondere bei der Verbreitung von illegalen Inhalten, der Auswertung von Daten und der Personalisierung von Werbung.

Sind Schweizer Online-Unternehmen von der neuen EU-Verordnung betroffen?

Die «digitalen Dienste» umfassen Online-Dienste, einfache Webseiten bis hin zu Infrastrukturdiensten und Online-Plattformen. Der DSA betrifft somit alle Online-Unternehmen, unabhängig von ihrer Niederlassung, die ihre Dienstleistungen in der EU anbieten. Der DSA ist somit unmittelbar auch auf Schweizer Unternehmen anwendbar, sofern sie ihre digitalen Dienste in der EU anbieten. Die EU nimmt dabei eine Einteilung in vier Kategorien vor, abhängig von der Rolle, Grösse und Auswirkung des Unternehmens auf dem Online-Markt. Es gibt zudem eine Pflichtenabstufung, wobei bestimmte Erleichterungen für «Kleinst- und Kleinunternehmen» gelten sollen.

Welches sind die neuen Pflichten für digitale Dienste?

1. Pflichten für alle Vermittlungsdienste / Online-Intermediäre

(z.B. Internetanbieter und Anbieter für Domain-Namen-Registrierungen)

  • Gegen illegale Inhalte vorgehen/Herausgabe vorhandener Informationen
  • Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle in der EU/Ernennung eines Rechtsvertreters in der EU
  • Transparenzpflichten in den AGB (z.B. Information über die Algorithmen für die Entscheidungsfindung)
  • Jährliche Berichterstattung

2. Zusätzliche Pflichten

a. Hosting Provider (inkl. Online-Plattformen) (z.B. Cloud- und Webhosting-Dienste)

  • Einrichtung eines Melde- und Abhilfeverfahrens zur Meldung «illegaler Inhalte»
  • Pflicht zur Begründung bei Entfernung von Inhalten oder Zugangssperrung

b. Online-Plattformen (nicht für Kleinst- und Kleinunternehmen) (z.B. Online-Marktplätze, App-Stores, Social Media-Plattformen)

  • Einrichtung eines Beschwerdemanagementsystems innerhalb des Unternehmens
  • Benennung aussergerichtlicher Streitbeilegungsstellen für Streitigkeiten mit Nutzern
  • Meldung an Behörden bei Verdacht auf Straftat mit Gefahr für das Leben/die Sicherheit von Personen
  • Transparenzpflichten in Bezug auf Online-Werbung, mit Informationen darüber, in wessen Namen die Werbung angezeigt wird sowie die wichtigsten Parameter aufgrund welcher den Nutzern die Werbung angezeigt wird

c. «Sehr grosse» Online-Plattformen (mit monatlich mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU)

  • Jährliche Risikobewertung von systemischen Risiken und Massnahmen dagegen
  • Jährliche, unabhängige Prüfung
  • Aufforderung, bei «Empfehlungssystemen» die Parameter offenzulegen; die Option, diese zu ändern oder das Profiling gänzlich abzuschalten
  • Pflicht, dem «Koordinator für digitale Dienste» (von jedem Mitgliedstaat zu ernennen – ist zuständig für alle Fragen betreffend Anwendung und Durchsetzung der DSA) am Niederlassungsort oder der Kommission Zugang zu den Daten, die für die Überwachung und Bewertung der Einhaltung des DSA erforderlich sind, zu gewähren

Änderungen im DSA durch das EU-Parlament im Januar 2022: (i) Einschränkung des Targeting von Minderjährigen sowie aufgrund besonders schützenswerter Daten, (ii) Einschränkung des Einsatzes von «dark patterns» zur Beeinflussung des Nutzerverhaltens und (iii) Option, Dienste anonym nutzen/bezahlen zu können.

Welche Sanktionen sind möglich?

Bei Pflichtverletzungen drohen Sanktionen von bis zu 6% der Jahreseinnahmen oder des Jahresumsatzes. Darüber hinaus können im Falle der Fortsetzung von Verstössen «Zwangsgelder» von bis zu 5% des durchschnittlichen Tagesumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr verhängt werden.

Frist und Ausblick

Das EU-Parlament bestätigte im Januar 2022 seine Position zum DSA. Nun stehen die Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat und der EU-Kommission an. Der DSA soll spätestens im Jahr 2023 in Kraft treten. Derzeit wird noch darüber verhandelt, ob eine Übergangsfrist von lediglich drei oder sechs Monaten ab Inkrafttreten in der EU gelten soll. Es bleibt abzuwarten, welche Regelungen im Endeffekt in der neuen EU-Verordnung verankert werden.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen, unterstützen Sie bei der Anpassung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder helfen Ihnen bei der Umsetzung interner Prozesse für die Einhaltung des neuen EU Digital Services Act.

Swiss Infosec AG; 02.03.2022
Kompetenzzentrum Datenschutz


«I-S-M-S» – Was wirklich hinter den vier Buchstaben steckt.

02/2022 – Fachartikel Swiss Infosec AG

Sie ahnen es – wieder so eine Abkürzung. In der Tat, I-S-M-S steht für Informationssicherheits-Managementsystem. Nehmen wir den Begriff auseinander und teilen ihn in Informationen, Sicherheit, Management und System auf. Und nun der Reihe nach.

Informationen: Welche Informationen? In einem Unternehmen oder auch privat werden drei Arten von Informationen verwendet. Dies sind zum einen digitale Informationen (umgangssprachlich oft als Daten bezeichnet), gespeichert auf Smartphones, Tablets, Notebooks oder Servern im eigenen Unternehmen oder in der Cloud. Weitere Informationsarten sind mündliche Informationen, die wir tagtäglich mit anderen Personen austauschen und zum Dritten physische Informationen, die wir in Papierform vorliegend haben.

Sicherheit: Sicherheit, resp. Schutz der Informationen vor Verfälschung, vor ungewünschter Offenlegung an unberechtigte Personen und zur Sicherstellung, dass wir die Informationen mit dem richtigen Inhalt, in der richtigen Form rechtzeitig am definierten Ort zur Hand haben, wenn wir dies benötigen. Für eine umfassende Sicherheit von wichtigen privaten oder geschäftlichen Informationen sind fünf verschiedene Disziplinen zu berücksichtigen.

  • Technik: Wo werden digitale Informationen gespeichert, verfügbar gehalten und wie werden diese übermittelt?
  • Infrastruktur: In welchen Räumlichkeiten mit welchen Sicherheitsmechanismen wird die Technik platziert oder werden physische Informationen aufbewahrt?
  • Recht: Welche rechtlichen Datenschutzanforderungen müssen erfüllt werden, wenn es um den Schutz von Informationen über Personen bzw. deren Privatsphäre geht?
  • Mensch / Personen: Wie verhalten sich Mitarbeitende, um nicht Opfer eines Angriffes zu werden, der die Sicherheit von Informationen kompromittiert?
  • Organisation: Was muss organisatorisch getan werden (bspw. Sicherheitsorganisation mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, Weisungen, Prozesse, Kontrollen) um die Sicherheit von Informationen zu gewährleisten?

Management: Management bedeutet «Führen» und somit «Steuern» der Sicherheit von Informationen. Management bedeutet aber auch, dass die Verantwortlichen (Verwaltungsrat und Geschäftsleitung) über eine adäquate Sicherheit entscheiden. Diese Entscheide sind risikobasiert und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen zu treffen.

System: Ein System läuft rund, wenn es geordnet und systematisch gebaut, betrieben und laufend verbessert wird. Ein System besteht in den meisten Fällen aus unterschiedlichen Teilen. Auch um die Sicherheit der Informationen zu gewährleisten und dem Management gute Entscheidungsgrundlagen zu liefern, werden unterschiedliche Elemente benötigt:

  • Ein einfaches und pragmatisches Security Framework, welches die organisatorischen Rahmenbedingungen für unterschiedliche Zielgruppen definiert
  • Sicherheitsprozesse (Inventarisierung/Klassifizierung, Risikomanagement, Security Incident Management, Exception Management, Change Management, Prüfung) zum Managen und Steuern der Sicherheit über die fünf oben genannten Disziplinen
  • Managemententscheidungen, basierend auf den identifizierten Risiken und den vorhandenen Ressourcen
  • Technische, organisatorische, rechtliche, personelle und bauliche Massnahmen zur Verminderung von Risiken
  • Zielgruppenorientierte Ausbildung und Sensibilisierung
  • Und last but not least – eine fortlaufende, kontinuierliche Verbesserung (PLAN-DO-CHECK-ACT-Zyklus) – ganz im Sinne einer lernenden Organisation

Dies steckt hinter den vier Buchstaben I-S-M-S und ist der Inhalt eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS).

Für die Umsetzung eines ISMS muss das Rad nicht neu erfunden werden, sondern kann auf den internationalen Standard ISO/IEC 27001 zurückgegriffen werden. Der ISO/IEC 27001 besteht aus zwei Teilen:

  • Die eigentliche Norm als Grundlage für den Aufbau und eine allfällige Zertifizierung eines ISMS
  • Der Anhang A mit Massnahmenempfehlungen, die je nach Risiko eines Unternehmens in der erforderlichen Tiefe umgesetzt werden können.

Der Leitfaden ISO/IEC 27002 bietet weitere und detailliertere Hilfestellungen zu jeder einzelnen Massnahmenempfehlung aus dem Anhang A. Apropos ISO/IEC 27002: dieser Standard wurde überarbeitet und erscheint voraussichtlich im 2. Quartal 2022 in einer Neuauflage. Dabei wurde die Struktur vereinfacht und die Massnahmenempfehlungen wurden in organisatorische, personelle, physische und technische Massnahmen gegliedert. Zudem wurden neue Themen wie zum Beispiel «Cloud Services», «Threat Intelligence» (Informationen zur Bedrohung), der «Datenanonymisierung» aufgenommen und die Anzahl Massnahmenempfehlungen reduziert.

Sind Sie an detaillierteren Informationen zu den Änderungen interessiert, dann besuchen Sie unseren Kurs «Update zum Standard ISO 27002».

Swiss Infosec AG; 18.01.2022
Kompetenzzentrum Consulting


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