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Anfrage
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Was bedeutet «Datenschutz durch Technikgestaltung» und «durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen»?


Antwort: Unternehmen/Organisationen sind angehalten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Gestaltung der Verarbeitungsvorgänge technische und organisatorische Massnahmen zu treffen, die darauf ausgelegt sind, die Privatsphäre zu schützen und Datenschutzgrundsätze von Beginn an zu garantieren („Datenschutz durch Technikgestaltung“). Durch Voreinstellung sollen Unternehmen/Organisationen sicherstellen, dass personenbezogene Daten mit dem grösstmöglichen Datenschutz (zum Beispiel sollten ausschliesslich benötigte Daten verarbeitet werden, kurze Speicherfristen und begrenzte Zugänglichkeit vorgesehen werden) verarbeitet werden, damit diese Daten von vornherein nicht einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich gemacht werden („datenschutzfreundliche Voreinstellungen“).

Beispiele:

Datenschutz durch Technikgestaltung
Die Nutzung der Pseudonymisierung (Ersatz personenbezogener Informationen durch künstliche Kennungen) und Verschlüsselung (Kodierung von Nachrichten, damit nur Befugte sie lesen können).

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
soziale Medien-Plattformen sollten ermutigt werden, die Voreinstellung der Nutzerprofile auf bestmögliche datenschutzfreundliche Weise vorzunehmen, indem zum Beispiel von Beginn an die Zugänglichkeit zum Nutzerprofil eingeschränkt wird, sodass es nicht durch Voreinstellung einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich ist.

Europäische Kommission; 28.02.2018; bow

https://ec.europa.eu/info/strategy/justice-and-fundamental-rights/data-protection/reform/rules-business-and-organisations/obligations/data-protection-design-and-default/what-does-data-protection-design-and-default-mean_de


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