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Wann ist eine Einwilligung gültig?


Antwort: Wenn eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein, damit diese Einwilligung Gültigkeit besitzt:

  • sie muss freiwillig erfolgen;
  • sie muss in informierter Weise geschehen;
  • sie muss für einen bestimmten Zweck gegeben werden;
  • auf alle Gründe für die Verarbeitung muss unmissverständlich hingewiesen werden;
  • sie muss ausdrücklich sein und durch eine bestätigende Handlung erfolgen (zum Beispiel ein elektronisches Kontrollkästchen, das die Person online ausdrücklich bestätigen muss, oder eine Unterschrift auf einem Formular);
  • sie nutzt eine klare und einfache Sprache und ist eindeutig wahrnehmbar;
  • es ist möglich, die Einwilligung zu widerrufen, und diese Möglichkeit wird erklärt (zum Beispiel ein Abmeldelink am Ende eines per E-Mail empfangenen Newsletters).

Damit die Einwilligung als freiwillig gilt, muss die Person die freie Wahl haben und in der Lage sein, die Einwilligung zu verweigern oder zurückzuziehen, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Die Einwilligung erfolgt nicht freiwillig, wenn zum Beispiel ein klares Ungleichgewicht zwischen der Person und dem Unternehmen/der Organisation besteht (zum Beispiel Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) oder wenn ein Unternehmen/eine Organisation Personen als Bedingung für die Erfüllung eines Vertrags oder einer Dienstleistung zur Einwilligung in die Verarbeitung nicht erforderlicher personenbezogener Daten auffordert.

Die Einwilligung gilt als in informierter Weise gegeben, wenn die Person zumindest folgende Informationen erhält:

  • die Identität der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Organisation;
  • die Zwecke der Datenverarbeitung;
  • die Art der verarbeiteten Daten;
  • die Möglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen (zum Beispiel ein Abmeldelink am Ende einer E-Mail);
  • falls zutreffend, die Absicht, die Daten ausschliesslich für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschliesslich Profiling zu verwenden;
  • wenn die Einwilligung sich auf eine internationale Datenübermittlung bezieht, die möglichen Risiken von Datenübermittlungen in Drittländer die nicht Gegenstand eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission sind und in denen keine angemessene Garantien bestehen.

Beachten Sie:

Wenn eine Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zustimmt, können Sie die Daten nur für jene Zwecke verarbeiten, zu denen die Einwilligung erfolgt ist.

Beispiele: Freiwillige Einwilligung

Sie sind eine Fluggesellschaft und in Ihrer Datenschutzerklärung ist angegeben, dass personenbezogene Daten von Kunden für ein von Ihrem Unternehmen organisiertes Gewinnspiel verarbeitet werden können, bei dem ein kostenloser Flug zu gewinnen ist. Kunden, die das Kontrollkästchen aktiviert haben, um der Teilnahme am Gewinnspiel zuzustimmen, haben sich somit eindeutig einverstanden erklärt, ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Gewinnspiels verarbeiten zu lassen. Die Einwilligung erfolgt zur Datenverarbeitung für die Zwecke des Gewinnspiels, jedoch nicht zu anderen Zwecken.

Nicht freiwillige Einwilligung
Ihr Unternehmen/Ihre Organisation bietet Filmdienste im Internet an. Bei der Erhebung der Daten für diesen Vertrag erfragen Sie auch zusätzliche Daten wie die sexuelle Orientierung und die politische Einstellung einer Person. Diese Person könnte der Auffassung sein, dass ihre Einwilligung in die Verarbeitung dieser Art von Daten für den Zugang zu den gewünschten Filmen erforderlich ist. Die Einwilligung erfolgt hier nicht freiwillig, sondern es handelt sich um eine ‚gebundene Einwilligung‘.

Europäische Kommission; 28.02.2018; bow
https://ec.europa.eu/info/strategy/justice-and-fundamental-rights/data-protection/reform/rules-business-and-organisations/legal-grounds-processing-data/grounds-processing/when-consent-valid_de


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