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«Fällt ein Wegweiser unter die DSGVO?» - eine datenschutzkonforme Weihnachts-Kurzgeschichte

12/2021 – Fachartikel Swiss Infosec AG

Dem Datenschutzanwalt war es stets wichtig, dass sein Kind über den Datenschutz Bescheid wusste. Auch wenn der Kleine erst siebenjährig war, so war dem Vater der Umgang mit den eigenen Personendaten und dem damit verbundenen Schutz der Privatsphäre äusserst wichtig. So kam es, dass das Kind bereits in jungen Jahren sehr viel Datenschutzwissen hatte. Der Datenschutzanwalt war stolz. Eines schönen Adventabends las der Datenschutzanwalt seinem Kind die Weihnachtsgeschichte vor:

«Der Kaiser befahl eine Volkszählung, weswegen alle Bewohner an ihren Geburtsort zurückkehren mussten. Für Josef und Maria bedeutete dies eine Reise nach Bethlehem.» – «Aha, er erstellte eine neue Datensammlung. Hat er vorgängig eine Datenschutz-Folgeabschätzung gemacht?» – «Nein, natürlich nicht, dies ist die Weihnachtsgeschichte. Und übrigens heisst es Datenschutz-Folgenabschätzung, mein Sohn. Typischer Anfängerfehler!

Jedenfalls wurde Jesus in einem Stall in Bethlehem geboren. Anschliessend erstrahlte ein heller Stern am Himmel, der Stern von Bethlehem, welcher den Hirten bekanntmachte, dass ein neuer König geboren war.» – «Papi, verstehe ich das richtig, der Stern informierte die Hirten über die Geburt von Jesus? Basierend auf welcher Rechtsgrundlage durfte er denn diese Information weitergeben?» – «Naja, der Stern konnte gar nicht sprechen, er zeigte den Hirten vielmehr den Weg zu Jesus.» – «Also ein Wegweiser?» – «Genau, mein Sohn.» – «Josef und Maria haben aber wohl nicht eingewilligt, dass der Weg zu ihnen angezeigt werden darf? Auf welche DSGVO-Rechtfertigungsgrundlage stützt sich denn dieser Wegweiser?» – «Fällt ein Wegweiser überhaupt unter die DSGVO?» Da war der Sohn zum ersten Mal still und überlegte lange.

Schliesslich merkte der Datenschutzanwalt, dass dies für den Kleinen wohl zu kompliziert würde (wohl wissend, dass ein solch spezifischer Wegweiser wohl tatsächlich als Datenverarbeitung gelten würde) und meinte: «Nun gut, reden wir von etwas anderem. Ich erzähle dir die Geschichte von Rudolf, dem Rentier mit der roten Nase, der für den Weihnachtsmann arbeitet.» – «Rote Nase? Hatte er ein Gesundheitsproblem? Darfst du mir solche Gesundheitsdaten über Rudolf erzählen?» – «Tiere fallen nicht unter die DSGVO!», schnaufte der Datenschutzanwalt, mittlerweile sichtlich genervt. «Reden wir lieber vom Weihnachtsmann. Er schenkt allen Kindern, die das Jahr über brav waren, Geschenke.» – «Also erstellt er ein Persönlichkeitsprofil von mir?» – «Nun ja, irgendwie schon… Er schaut jedenfalls, was du das ganze Jahr über so gemacht hast.» – «Also wie jetzt, videoüberwacht er mich?» – «Nein, er braucht dazu keine Kameras, sondern sieht das mit seinem inneren Auge. Er sitzt wohl in seinem Sessel am Nordpol, und…» – «Was, einen Auslandtransfer gibt’s auch noch?! Zu welchem Land gehört denn der Nordpol? Sind wir da noch in Dänemark oder schon in den datenschutzrechtlich sehr unsicheren USA?» Nun hatte der Datenschutzanwalt endgültig keine Nerven mehr: «Ok, das ist mir nun genug Datenschutz-Geplänkel für heute! Ich sag dem Christkind sonst, es soll deine bestellten Geschenke wieder stornieren!» – «Was, es bestellt meine Geschenke online? Bei diesen Datenkraken-Onlineshops? Hast du deren Datenschutzerklärungen mal gelesen? Dann sind mir Sternenwegweiser und Persönlichkeitsprofile am Nordpol noch deutlich lieber…».

Und so endete das weihnachtliche Geschichtenerzählen des Datenschutzanwalts. Er nahm sich vor, fürs neue Jahr kinderfreundlichere Gesprächsthemen zu wählen und recherchierte sogleich den Unterschied zwischen einem Brontosaurus und einem Stegosaurus – auch wenn die Suchmaschine ihn dann wohl als Dino-Fan persönlichkeitsprofilieren würde.Das Datenschutz-Team der Swiss Infosec wünscht Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! Gerne sind wir auch 2022 für Sie da.

Swiss Infosec AG; 21.12.2021
Kompetenzzentrum Datenschutz


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