Elektronische Archivierung
Mit Elektronischer Archivierung zur sicheren Aufbewahrung nach GeBüV und DSGFälschungssichere Aufbewahrung von physischen und elektronischen Informationen: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Projekten zur Gewährleistung der fälschungssicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrung Ihrer Informationen und Daten nach rechtlichen, fachlichen und sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Geschäftsbücherverordnung (GeBüV), Datenschutzgesetz (DSG). Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, umfassende Archivierungskonzepte aufzubauen – sowohl im Bereich der physischen wie auch der elektronischen Archivierung. |