Datenschutz
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Der Bereich Datenschutz bezweckt den auch gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden (Mitarbeitende, Kunden, Partner, usw.). |
Wie kommen Sie den rechtlichen Forderungen gemäss DSG nach?
Wie gehen Sie mit besonders schützenswerten Daten um?
Die Swiss Infosec AG berät Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Datenschutz bedeutet Persönlichkeitsschutz. Das Datenschutzgesetz der Schweiz wurde anfangs 2008 in revidierter Form neu aufgelegt. Heute ist es möglich, intern einen "Betrieblichen Datenschutzverantwortlichen" zu ernennen und so die Anmeldung der einzelnen Datensammlungen beim Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu umgehen.
Die Swiss Infosec AG bildet einerseits "Betriebliche Datenschutzverantwortliche" aus. Andererseits unterstützen die Spezialisten der Swiss Infosec AG diverse Kunden im Bereich Datenschutz.
Neben der Begleitung datenschutzrelevanter Projekte (bspw. Implementierung eines neuen Klinik-Informationssystemes oder einer neuen HR-Applikation) prüfen wir bspw. auch im Auftrag öffentlicher Datenschutzbeauftragter spezifische Applikationen und Verfahren auf Einhaltung der Datenschutzvorgaben.
Zentrale Fragen, die die Swiss Infosec AG bearbeitet:
- Darf das Unternehmen auf die E-Mail seiner Mitarbeitenden zugreifen?
- Dürfen die Internet-Aktivitäten der Mitarbeitenden protokolliert und ausgewertet werden?
- Zu welchen Datenschutzmassnahmen ist das jeweilige Unternehmen gesetzlich verpflichtet?
- Welche Datenschutzanforderungen gelten für das betroffene Unternehmen: Bundesrecht oder kantonales Recht?
- Was soll, darf und muss das Unternehmen im Personaldossier ablegen?
- Wie weit geht das Einsichtsrecht der Betroffenen? Wie werden Löschungen und Sperrungen realisiert?
- Ist ein Outsourcing der Datenbearbeitung aus Sicht Datenschutz überhaupt zulässig? Unter welchen Bedingungen? Wie muss der Vertrag ausgestaltet werden?
- Ist die Weitergabe von Personendaten erlaubt? An welche Stellen? Ist das Einverständnis des Betroffenen notwendig? Müssen die Betroffenen informiert werden?
- Ist ein Transfer der Personendaten ins Ausland bzw. das Land XY zulässig? Welche Voraussetzungen gelten?
- Stellt die Weitergabe von nicht anonymisierten Testdaten an den Softwarelieferanten eine Verletzung des Datenschutzes dar?
- Ist der "Betriebliche Datenschutzverantwortliche" gegenüber den Betroffenen haftbar? In welchem Umfang?
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Die Swiss Infosec AG bietet Ihnen ein eigens auf dieses Thema
zugeschnittenes eLearning-Modul an. Hier geht es weiter zum eLearning-Angebot der Swiss Infosec AG |
Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Datenschutz nach DSG legitim umsetzen. Senden Sie uns jetzt ein E-Mail oder kontaktieren Sie uns direkt unter +41 (0)41 984 12 12.
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